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Zentralafrika · Krypto-Steuerdossier

🇬🇦🟠 Anspruchsvoll

Krypto-Steuern in Gabun

Gabun: Krypto-Kapitalerträge nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei, sonst 28%.

Krypto-Steuer0%
CARFNicht zugesagt
CRSseit 2026

Kurzfazit für Krypto-Anleger

Gabun bietet eine attraktive Steuerbefreiung für langfristige Krypto-Investitionen, weist jedoch in anderen Bereichen eine anspruchsvolle Besteuerung und regulatorische Unsicherheit auf.

Die wichtigsten Steuersätze in Gabun

Die wichtigsten Steuersätze in Gabun sind nachfolgend vereinfacht dargestellt. Nutze sie nur als allgemeine Orientierung, weil Wohnsitz, Haltedauer, Token-Art, Aktivitätsgrad und lokale Praxis das Ergebnis erheblich verändern können.

Kapitalerträge (nach 365 Tagen)0%

Keine klare Regelung

Regulärer Satz28% (Kapitalerträge), 35% (Einkommen)

Reguläre Belastung ohne passenden Vorzugsstatus oder Best-Case-Struktur.

Kapitalerträge (unter 365 Tagen)28%

Keine klare Regelung

Einkommen (Mining/Business)35%

Keine klare Regelung

Körperschaftsteuer30-35%

Keine klare Regelung

Die wichtigsten Steuerregeln in Gabun

Die folgenden Punkte sind bewusst vereinfacht und dienen als erster strategischer Überblick. Für eine Wohnsitzverlagerung nach Gabun, größere Realisationen oder gewerbliche Aktivität solltest Du immer eine aktuelle steuerliche Beratung vornehmen.

Best-Case-Regel

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind nach einer Haltefrist von 365 Tagen steuerfrei.

Kapitalgewinne

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind nach einer Haltefrist von 365 Tagen steuerfrei; ansonsten unterliegen sie einem pauschalen Steuersatz von 28%.

Haltedauer

Eine Haltefrist von 365 Tagen führt zur Steuerbefreiung von Kryptowährungs-Kapitalerträgen.

Staking, Mining, Rewards

Einkünfte aus Krypto-Mining, Staking oder ähnlichen Aktivitäten werden als Geschäftseinkommen mit 35% besteuert.

Gewerbliche Aktivität

Kryptowährungsbezogene Geschäftstätigkeiten unterliegen dem Körperschaftsteuersatz von 30% bis 35%.

Umsatzsteuer

Für Kryptowährungen wird keine Mehrwertsteuer (VAT) erhoben.

Reporting

Gabun hat weder einen zugesagten CARF-Status noch ein Austauschdatum für CRS.

CARF und OECD CRS Status

CARF / DAC8

Nicht zugesagt laut OECD-CARF-Liste vom 19. Februar 2026.

OECD CRS

Kein CRS-Austauschdatum laut OECD-AEOI-Liste vom 12. Januar 2026.

Wichtig ist die Richtung: Krypto wird steuerlich immer weniger privat. CARF überträgt die Logik des automatischen Informationsaustauschs auf Krypto-Assets. In der EU geschieht dies über DAC8.

Chancen und Risiken

Was für Gabun spricht

✓ Steuerfreiheit nach 365 Tagen Haltefrist

✓ Krypto-Mining ist legal

✓ Klare Klassifizierung als immaterielles Gut

Was Du nicht ignorieren solltest

! Keine klare Regelung für viele Krypto-Aspekte

! Hohe Einkommensteuer auf Krypto-Geschäftsaktivitäten

! Regulatorische Unsicherheit