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Westafrika · Krypto-Steuerdossier

🇬🇳⚪ Keine klare Regelung

Krypto-Steuern in Guinea

Guinea: Unklare Krypto-Regulierung und Besteuerung nach allgemeinen Steuerprinzipien.

Krypto-Steuer0-35%
CARFNicht zugesagt
CRSseit 2026

Kurzfazit für Krypto-Anleger

Guinea hat keine spezifischen Krypto-Steuergesetze, was zu Unsicherheit führt; die Besteuerung erfolgt wahrscheinlich nach allgemeinen Einkommen- und Kapitalertragsteuerprinzipien.

Die wichtigsten Steuersätze in Guinea

Die wichtigsten Steuersätze in Guinea sind nachfolgend vereinfacht dargestellt. Nutze sie nur als allgemeine Orientierung, weil Wohnsitz, Haltedauer, Token-Art, Aktivitätsgrad und lokale Praxis das Ergebnis erheblich verändern können.

Einkommensteuer (progressiv)0-35%

Für Privatpersonen

Körperschaftsteuer25-35%

Je nach Unternehmenstyp

Kapitalertragsteuer (allgemein)0-35%

Keine klare Regelung für Krypto, Besteuerung nach Einkommensteuer

VATKeine klare Regelung

Für Krypto

Die wichtigsten Steuerregeln in Guinea

Die folgenden Punkte sind bewusst vereinfacht und dienen als erster strategischer Überblick. Für eine Wohnsitzverlagerung nach Guinea, größere Realisationen oder gewerbliche Aktivität solltest Du immer eine aktuelle steuerliche Beratung vornehmen.

Best-Case-Regel

Keine klare Regelung

Kapitalgewinne

Keine klare Regelung für Krypto. Kapitalgewinne werden im Allgemeinen als Teil des steuerpflichtigen Einkommens betrachtet und unterliegen den allgemeinen Einkommensteuersätzen von 0-35% für Privatpersonen.

Haltedauer

Keine klare Regelung

Staking, Mining, Rewards

Keine klare Regelung für Krypto-Einkommen wie Mining, Staking oder Rewards. Solche Einkünfte könnten den allgemeinen Einkommensteuersätzen von 0-35% unterliegen.

Gewerbliche Aktivität

Krypto-bezogene Geschäftstätigkeiten unterliegen der Körperschaftsteuer, die je nach Unternehmenstyp zwischen 25% und 35% liegt.

Umsatzsteuer

Keine klare Regelung für Krypto. Die allgemeine Mehrwertsteuer (VAT) in Guinea ist nicht explizit auf Kryptowährungen anwendbar.

Reporting

OECD-CARF-Liste: Nicht zugesagt. OECD-CRS/AEOI-Liste: kein Austauschdatum.

CARF und OECD CRS Status

CARF / DAC8

Nicht zugesagt laut OECD-CARF-Liste vom 19. Februar 2026.

OECD CRS

Kein CRS-Austauschdatum laut OECD-AEOI-Liste vom 12. Januar 2026.

Wichtig ist die Richtung: Krypto wird steuerlich immer weniger privat. CARF überträgt die Logik des automatischen Informationsaustauschs auf Krypto-Assets. In der EU geschieht dies über DAC8.

Chancen und Risiken

Was für Guinea spricht

✓ Wachsende Akzeptanz von Kryptowährungen

✓ Potenzial für zukünftige klare Regulierung

✓ Niedrige Lebenshaltungskosten

Was Du nicht ignorieren solltest

! Unklare Regulierung und hohe Rechtsunsicherheit

! Politische Instabilität

! Mangelnde Infrastruktur