Kurzfazit für Krypto-Anleger
Guinea-Bissau hat keine spezifischen Krypto-Steuergesetze, daher gelten die allgemeinen Steuerprinzipien, was zu Unsicherheit führt.
Die wichtigsten Steuersätze in Guinea-Bissau
Die wichtigsten Steuersätze in Guinea-Bissau sind nachfolgend vereinfacht dargestellt. Nutze sie nur als allgemeine Orientierung, weil Wohnsitz, Haltedauer, Token-Art, Aktivitätsgrad und lokale Praxis das Ergebnis erheblich verändern können.
Keine klare Regelung
Keine klare Regelung
seit Jan 2025
Keine klare Regelung
Die wichtigsten Steuerregeln in Guinea-Bissau
Die folgenden Punkte sind bewusst vereinfacht und dienen als erster strategischer Überblick. Für eine Wohnsitzverlagerung nach Guinea-Bissau, größere Realisationen oder gewerbliche Aktivität solltest Du immer eine aktuelle steuerliche Beratung vornehmen.
Keine klare Regelung
Keine klare Regelung für Krypto-Kapitalgewinne; allgemeine Kapitalgewinnsteuerregeln würden angewendet.
Keine klare Regelung
Keine klare Regelung für Krypto-Einkommen (Mining, Staking, Rewards); allgemeine Einkommensteuerregeln würden angewendet.
Keine klare Regelung für Krypto-Geschäfte; allgemeine Körperschaftsteuerregeln würden angewendet (25%).
Standard-Mehrwertsteuersatz von 19%, reduzierter Satz von 10% für Grundgüter und Dienstleistungen, 0% für Exporte (seit Januar 2025).
Keine automatischen Meldepflichten gemäß OECD-CARF oder CRS/AEOI.
CARF und OECD CRS Status
Nicht zugesagt laut OECD-CARF-Liste vom 19. Februar 2026.
Kein CRS-Eintrag in der OECD-AEOI-Liste.
Wichtig ist die Richtung: Krypto wird steuerlich immer weniger privat. CARF überträgt die Logik des automatischen Informationsaustauschs auf Krypto-Assets. In der EU geschieht dies über DAC8.
Chancen und Risiken
Was für Guinea-Bissau spricht
✓ Potenzial für zukünftige Krypto-freundliche Gesetzgebung
✓ Nutzung von Blockchain für Transparenz in der Verwaltung
✓ Niedrige Lebenshaltungskosten
Was Du nicht ignorieren solltest
! Rechtliche Unsicherheit bei Krypto-Besteuerung
! Politische Instabilität
! Mangelnde Infrastruktur