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Westafrika · Krypto-Steuerdossier

🇬🇼⚪ Keine klare Regelung

Krypto-Steuern in Guinea-Bissau

Von Sebastian SauerbornStand: 30. April 2026Zuletzt aktualisiert: 30. April 2026

Guinea-Bissau: Keine spezifischen Krypto-Steuergesetze, allgemeine Steuerregeln anwendbar.

Krypto-Steuer20%
CARFNicht zugesagt
CRSKein CRS

Kurzfazit für Krypto-Anleger

Guinea-Bissau hat keine spezifischen Krypto-Steuergesetze, daher gelten die allgemeinen Steuerprinzipien, was zu Unsicherheit führt.

Die wichtigsten Steuersätze in Guinea-Bissau

Die wichtigsten Steuersätze in Guinea-Bissau sind nachfolgend vereinfacht dargestellt. Nutze sie nur als allgemeine Orientierung, weil Wohnsitz, Haltedauer, Token-Art, Aktivitätsgrad und lokale Praxis das Ergebnis erheblich verändern können.

Einkommensteuer (Spitze)20%

Keine klare Regelung

Körperschaftsteuer25%

Keine klare Regelung

Mehrwertsteuer (Standard)19%

seit Jan 2025

Krypto-KapitalgewinneKeine klare Regelung

Keine klare Regelung

Die wichtigsten Steuerregeln in Guinea-Bissau

Die folgenden Punkte sind bewusst vereinfacht und dienen als erster strategischer Überblick. Für eine Wohnsitzverlagerung in Guinea-Bissau, größere Realisationen oder gewerbliche Aktivität solltest Du immer eine aktuelle steuerliche Beratung vornehmen.

Best-Case-Regel

Keine klare Regelung

Kapitalgewinne

Keine klare Regelung für Krypto-Kapitalgewinne; allgemeine Kapitalgewinnsteuerregeln würden angewendet.

Haltedauer

Keine klare Regelung

Staking, Mining, Rewards

Keine klare Regelung für Krypto-Einkommen (Mining, Staking, Rewards); allgemeine Einkommensteuerregeln würden angewendet.

Gewerbliche Aktivität

Keine klare Regelung für Krypto-Geschäfte; allgemeine Körperschaftsteuerregeln würden angewendet (25%).

Umsatzsteuer

Standard-Mehrwertsteuersatz von 19%, reduzierter Satz von 10% für Grundgüter und Dienstleistungen, 0% für Exporte (seit Januar 2025).

Reporting

Keine automatischen Meldepflichten gemäß OECD-CARF oder CRS/AEOI.

CARF und OECD CRS Status

CARF / DAC8

Nicht zugesagt laut OECD-CARF-Liste vom 19. Februar 2026.

OECD CRS

Kein CRS-Eintrag in der OECD-AEOI-Liste.

Wichtig ist die Richtung: Krypto wird steuerlich immer weniger privat. CARF überträgt die Logik des automatischen Informationsaustauschs auf Krypto-Assets. In der EU geschieht dies über DAC8.

Chancen und Risiken

Was für Guinea-Bissau spricht

Potenzial für zukünftige Krypto-freundliche Gesetzgebung

Nutzung von Blockchain für Transparenz in der Verwaltung

Niedrige Lebenshaltungskosten

Was Du nicht ignorieren solltest

! Rechtliche Unsicherheit bei Krypto-Besteuerung

! Politische Instabilität

! Mangelnde Infrastruktur

Häufige Fragen zu Krypto-Steuern in Guinea-Bissau

Wie werden Krypto-Gewinne in Guinea-Bissau grundsätzlich besteuert?

In Guinea-Bissau hängt die Einordnung vor allem davon ab, ob ein Vorgang als privater Kapitalgewinn, laufendes Einkommen oder gewerbliche Aktivität gilt. Für den ersten Überblick ist entscheidend: Keine klare Regelung für Krypto-Kapitalgewinne; allgemeine Kapitalgewinnsteuerregeln würden angewendet.

Gibt es in Guinea-Bissau eine wichtige Haltefrist für Kryptowährungen?

Die Haltefrist ist in Guinea-Bissau ein zentraler Prüfpunkt, weil sie private Anleger oft stärker beeinflusst als der nominelle Steuersatz. Im Dossier gilt: Keine klare Regelung

Welcher Krypto-Steuersatz ist in Guinea-Bissau im besten Fall möglich?

Der im Länderprofil genannte Best-Case liegt bei Keine klare Regelung. Dieser Wert ist keine Garantie, sondern setzt voraus, dass Ansässigkeit, Asset-Historie, Aktivitätsgrad und Nachweise sauber zusammenpassen. Praktisch gilt: Keine klare Regelung

Wie werden Staking, Mining oder Rewards in Guinea-Bissau behandelt?

Staking, Mining und Rewards solltest Du in Guinea-Bissau getrennt von reinen Kursgewinnen prüfen, weil laufende Erträge häufig eine andere Steuerlogik haben. Die Kurzregel im Dossier lautet: Keine klare Regelung für Krypto-Einkommen (Mining, Staking, Rewards); allgemeine Einkommensteuerregeln würden angewendet.

Welche Melde- und Transparenzregeln sind in Guinea-Bissau wichtig?

Für Guinea-Bissau zählt nicht nur die Steuerquote, sondern auch die Transparenz. Reporting: Keine automatischen Meldepflichten gemäß OECD-CARF oder CRS/AEOI. CARF: Nicht zugesagt laut OECD-CARF-Liste vom 19. Februar 2026. CRS: Kein CRS-Eintrag in der OECD-AEOI-Liste.

Für wen ist Guinea-Bissau als Krypto-Steuerstandort interessant?

Guinea-Bissau ist vor allem dann interessant, wenn die steuerliche Regel, Dein tatsächlicher Lebensmittelpunkt und Deine Dokumentation zusammenpassen. Das redaktionelle Kurzfazit lautet: Guinea-Bissau hat keine spezifischen Krypto-Steuergesetze, daher gelten die allgemeinen Steuerprinzipien, was zu Unsicherheit führt.