Kryptosteuern in Slowenien

Erwägen Sie, den Wohnsitz nach Slowenien zu verlegen und fragen sich, wie Einkommen aus Kryptowährungen in Slowenien besteuert werden? Hier erfahren Sie alles zum Thema Kryptowährung Besteuerung in Slowenien.

Wie bewerten wir die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets in Slowenien?

 

😏

Bewertung: Na ja

Steuerfrei - solange Sie als Privatperson nicht Haupteinkommen aus Krypto-Währungen generieren. Gewerblich wird Handel/Mining mit 19% besteuert. Ein Entwurf sieht künftig 10% Kryptosteuer vor.

Das slowenische Finanzministerium hat einen neuen Gesetzentwurf zur Besteuerung von Kryptowährungen vorgestellt. Es schlägt einen Steuersatz von 10 % vor. Der Schwellenwert für die Steuerpflicht wurde auf 15.000 EUR festgesetzt.

Der Vorschlag regelt die Steuer auf Kryptowährungen, die als digitale Zahlungsmittel ohne offiziellen Status definiert sind und weder von einer Zentralbank noch von einer anderen öffentlichen Behörde ausgegeben werden.

Die vorgeschlagenen Lösungen würden für alle natürlichen Personen gelten, die in Slowenien Steuern zahlen, nicht jedoch für juristische Personen und natürliche Personen, die Kryptowährungen als Betriebsvermögen halten.

Privater Handel mit Kryptowährungen

Die Unterscheidung zwischen einer Person und einer Geschäftsaktivität ist für die Steuererfassung wichtig, da moderate Gewinne, die von einer Person mit Kryptowährungen erzielt werden, in Slowenien nicht besteuert werden.

Hierbei lassen sich sechs Kriterien zusammenfassen, um besser zu verstehen, ob jemand bereits an einer Aktivität beteiligt ist. Es reicht nicht aus, nur eines der Kriterien zu erfüllen, damit die Aktivitäten einer Person zu Geschäftsaktivitäten werden.

Sechs Kriterien, wann eine Person eine Geschäftstätigkeit ausübt und diese auch anmelden muss:

  1. Eine größere Anzahl von Orders innerhalb eines Jahres;

  2. Die Anzahl der Handelstage innerhalb eines Jahres;

  3. Höherer Wert der realisierten Aufträge innerhalb eines Jahres;

  4. Höherer Durchschnittswert des Kryptowährungsportfolios innerhalb eines Jahres;

Diese vier Kriterien geben eine grundlegende Idee und Richtung für das weitere Vorgehen vor, aber der Schwerpunkt liegt auf zwei anderen:

  1. Investition oder Nutzung von spezieller Ausrüstung und anderen Ressourcen für Aktivitäten, Informationen, Wissen und Technologien;

  2. Existenz einer Organisationsstruktur und Arbeitsteilung zwischen mehreren Personen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen.

Sobald solche Aktivitäten stattfinden, zeigt dies die Ausübung einer Geschäftstätigkeit an.

Geschäftlicher Handel mit Kryptowährungen

Weniger klar ist die Besteuerung von Unternehmen, die Kryptowährungen in Slowenien besitzen und damit handeln. Die slowenische Finanzverwaltung stellt fest, dass die Besteuerung solcher Geschäftstätigkeiten von der individuellen Behandlung der abgegebenen Steuererklärung und den darin ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben abhängt.

Bei der Berechnung der Körperschaftsteuer sind der Status des Einkommensempfängers und die Art der Einkünfte zu berücksichtigen. Dadurch können Krypto-Mining, der Handel mit Kryptowährungen oder die Annahme von Zahlungen und das Bezahlen mit Kryptowährungen für steuerliche Zwecke unterschiedlich behandelt werden.

Wenn Gewinne aus kryptowährungsbezogenen Aktivitäten nach dem Gesellschaftsrecht als Kapitalgewinne behandelt werden, gelten diese als regelmäßige Einkünfte, wobei der Gesamtbetrag mit 19 % besteuert wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass die derzeitige Rechtsprechung in Slowenien Geschäftsaktivitäten nicht erlaubt, die ausschließlich auf Kryptowährungen basieren (z. B. die Annahme von Bitcoins als einzige Zahlungsoption für Waren und Dienstleistungen). Unternehmen müssen ein Bankkonto für Geldtransaktionen führen und alle für Unternehmen in Slowenien geltenden Vorschriften einhalten.

Fazit – Slowenien als rentabler Standort für Kleinanleger

Slowenien als EU-Mitgliedsstaat bietet sichere rechtliche Rahmenbedingungen. Deutsche Staatsbürger können sich hier einfach niederlassen und mit wenig bürokratischem Aufwand ein Geschäft eröffnen. Das Steuersystem ist jedoch vornehmlich für Kleinanleger von Kryptowährungen interessant, da bei moderaten Einnahmen keinerlei Steuern anfallen.

Für größere Beträge ist es empfehlenswert, mit einem ansässigen Steuerberater zu besprechen, ob dies bereits als Geschäftstätigkeit angesehen wird. Für geschäftliche Aktivitäten wird im Regelfall ein Steuersatz von 19 % verhängt, was im EU-Vergleich nicht die beste Option darstellt.

Erfahren Sie hier mehr zu Kryptowährungen und Steuererklärung.

 

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