Kryptosteuern in Dänemark

Erwägen Sie, den Wohnsitz nach Dänemark zu verlegen und fragen sich, wie Einkommen aus Kryptowährungen in Dänemark besteuert werden? Hier erfahren Sie alles zum Thema Kryptowährung Besteuerung in Dänemark.

Wie bewerten wir die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets in Dänemark?

 

☹️

Bewertung: Unterirdisch

Im europäischen Vergleich nicht attraktiv. Steuerlast für Privat kann in Dänemark bis 52% betragen. Gewerblicher Handel wird mit 22% besteuert.

Kryptowährungen gelten in Dänemark als persönliches Vermögen und werden von der dänischen Steuerbehörde (Skattestyrelsen) überwacht. In Dänemark unterliegen Krypto-Transaktionen der Einkommensteuer und alle Gewinne oder Verluste aus Kryptowährungen müssen gemeldet werden. So müssen in Dänemark sowohl für Handel und Verkauf, als auch für das Krypto-Mining und Bezahlen in Kryptowährungen Einkommensteuer bezahlt werden. Der Verkauf einer Kryptowährung wird in Dänemark sogar besteuert, wenn sie rein zu spekulativen Zwecken erworben wurde.

Steuern für Kryptowährungen in Dänemark

In Dänemark unterliegen Aktivitäten mit Kryptowährungen der Einkommensteuer. Alle Gewinne oder Verluste aus Kryptowährungen müssen gemeldet werden und andere Einkommensquellen wie Airdrops, ICOs und Krypto-Mining unterliegen ebenfalls der Einkommensteuer.

Nach Abzug des Freibetrags und der Arbeitsmarktbeiträge müssen Sie in Dänemark eine Grundsteuer von 12,10 %, sowie einen variablen Gemeindesteuersatz zahlen. Der durchschnittliche Kommunalsteuersatz liegt bei 25 %. Für alle Einnahmen über 552.500 Dänischen Kronen muss zudem ein Spitzensteuersatz von 15 % gezahlt werden. Es gibt allerdings eine Regel, nach der die Summe aus Grundsteuer, Spitzensteuersatz und Gemeindesteuern 52,06 % des Einkommens nicht überschreiten darf.

Krypto-Investitionen in Dänemark

Da Kryptowährungen in Dänemark als persönliches Vermögen gelten, werden Sie eigentlich nicht besteuert und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen, in denen persönliches Vermögen in Dänemark besteuert wird: Wenn der Vermögenswert Teil des Unternehmens einer Person ist, oder wenn er zu spekulativen Zecken gehalten wird.

Im Allgemeinen gilt es als Spekulation, wenn Privatpersonen mit Kryptowährungen handeln. Das heißt, dass die Währung mit der Absicht gekauft wird, beim Verkauf einen Gewinn zu erzielen. Es reicht sogar im Allgemeinen schon aus, dass die Spekulationsabsicht zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht ausgeschlossen werden kann. Infolgedessen muss die dänische Steuerbehörde, Skattestyrelsen, über alle Gewinne und Verluste informiert werden, die beim Verkauf einer Kryptowährung entstehen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Kryptowährungen aus spekulativen Gründen besitzen, kann die dänische Steuerbehörde eine Gesamteinschätzung für Sie vornehmen.

Handel mit Kryptowährungen

Die aus dem Handel mit Kryptowährungen entstehenden Gewinne und Verluste von eingetragenen Gesellschaften, werden mit dem üblichen Steuersatz von 22 % versteuert. Gemäß den dänischen Steuergesetzen gibt es mehrere Faktoren, um festzustellen, ob eine Transaktion für gewerblicher Natur ist. Darunter zählen unter anderem die Häufigkeit, Anzahl und das Handelsvolumen der gehandelten Kryptowährungen, die Eignung der Kryptowährungen zur Erzielung eines Gewinns oder die professionellen und systematischen Merkmale eines Unternehmens.

Rechtslage von Kryptowährungen

Die dänischen Steuerbehörden haben bereits bekannt gegeben, dass Kryptowährungen in einem steuerlichen Kontext nicht mit Fiat-Währungen wie dem Euro oder Kronen gleichgesetzt werden können. Daher fallen digitale Währungen wie der Bitcoin auch nicht unter die dänische Kapitalertragsteuer. Das Steuerministerium hat außerdem festgestellt, dass zwei Drittel der lokalen Krypto-Transaktionen nicht ordnungsgemäß versteuert werden und möchte dies durch ein härteres Durchgreifen bei der Steuerhinterziehung langfristig ändern.

Es wurde bestätigt, dass die dänische Steuerbehörde eng mit den in Dänemark tätigen Krypto-Börsen zusammenarbeitet, um Kundeninformationen auszutauschen und Krypto-Transaktionen nachvollziehen zu können. In diesem Zusammenhang werden auch Briefe an Krypto-Investoren verschickt, von denen vermutet wird, dass sie Steuern hinterziehen. Es ist deshalb wichtig, alle Gewinne oder Verluste aus Krypto-Geschäften ordnungsgemäß zu melden.

Kryptowährungen auf der dänischen Steuererklärung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Kryptotransaktionen in der Steuererklärung anzugeben, in der Einkommensteuererklärung bei privaten Transaktionen oder in der Körperschaftsteuererklärung bei gewerblichem Handel mit Kryptowährungen. Zudem ist es empfehlenswert, beim Kauf und Verkauf von Kryptowährungen bestimmte Informationen zur Dokumentation der Gewinn- und Verlustberechnung aufzubewahren. Folgende Nachweise werden von der dänischen Steuerbehörde empfohlen:

  • Kontoauszüge/Belege über Käufe, Verkäufe und Zahlungen in Kryptowährungen

  • Informationen über den Wallet-Anbieter und öffentliche Adresse des Wallets

  • Dokumentation über eine Vereinbarung mit dem Wallet-Anbieter

  • Gesamter Bestand der Kryptowährungen

  • Ausdruck der Transaktionen

  • Eventuell andere relevante Unterlagen über Käufe und Verkäufe

Erfahren Sie hier mehr zu Kryptowährungen in Steuererklärungen.

Fazit – Kryptosteuern in Dänemark

Aufgrund der hohen Besteuerung von Kryptowährungen in Dänemark, ist das Land als Wohn- oder Geschäftssitz für Krypto-Tätigkeiten nicht geeignet. Wenn Sie auswandern oder Ihre geschäftlichen Aktivitäten verlagern möchten, empfehlen wir Ihnen deshalb ein Land, in dem Kryptowährungen weniger stark besteuert werden.

 

Buchen Sie jetzt ein Beratungsgespräch & reduzieren oder eliminieren Sie Steuern auf Krypto-Einkünfte

Wenn auch Sie die Steuerbelastung auf Einkünfte aus Kryptowährungen optimieren möchten, dann buchen Sie jetzt ein Beratungsgespräch, um Ihre Situation und konkrete Lösungsansätze zu besprechen.