Gewerblichkeit bei Einnahmen aus Kryptowährungen

In fast allen steuergünstigen Ländern lassen sich die Steuervorteile nur bei privaten Kryptoeinkünften realisieren. Wann aber sind Einkünfte gewerblich?

Kapitalerträge oder gewerbliche Einkünfte

 

Wenn Sie ein sehr aktiver Kryptoinvestor sind und möglicherweise viele Stunden am Tag mit Trading, Masternodes, Mining, Staking und Lending verbringen, dann sind Sie möglicherweise gewerblich tätig und betreiben ein Kryptounternehmen (selbst wenn Sie sich dessen nicht bewusst sind).

Dies hat auch vor dem Hintergrund eines Wegzugs ins Ausland für Sie weitreichende Konsequenzen.

Denn die Frage, ob Ihre Kryptogewinne gewerbliche Einnahmen sind oder nicht ist steuerlich in fast allen Staaten von entscheidender Bedeutung.

In vielen Ländern steht und fällt die günstige steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets mit der Klassifizierung der Erträge als bloße Kapitalerträge aus einer privaten Tätigkeit, d.h. Einnahmen, welche aus der nicht-gewerblichen Verwaltung des eigenen Vermögens erwirtschaftet werden. Erfahren Sie hier mehr zu Kryptowährung kaufen und investieren.

Lost in Translation

 

Wir dürfen hier die im deutschsprachigen Raum gängige Definition von Gewerblichkeit nicht auf andere Länder übertragen.

An die Gewerblichkeit sind z.B. nach deutschem Recht hohe Anforderungen gestellt. Dies ist in anderen Ländern nicht der Fall.

In den meisten anderen Ländern gibt es den steuerlichen Freiberufler-Status nicht und es gibt auch keine Gewerbesteuer.

Gewerbetreibende und Freiberufler gelten als Einzelzunternehmer oder Englisch „Sole Trader“, wobei Trader hier nichts mit Wertpapieren oder Handel zu tun hat. „Trader“ im Englischen ist schlicht der Gewerbetreibende. „To trade“ bedeutet „to be in business“.

Auch in vielen anderen Ländern übrigens gibt es, ähnlich wie im deutschsprachigen Raum, neben gewerblichen Einkünften und Kapitalerträgen die sogenannte „sonstige Einkünfte“, als weiche Kryptoeinkünfte, wenigstens zum Teil, eingestuft werden könnten.

Wann ist eine Krypto-Tätigkeit gewerblich?

 

Wann aber genau sind meine Kryptoaktivitäten als gewerblich einzustufen und nicht mehr als bloße Vermögensverwaltung?

Die genauen Kriterien, wann eine Krypto-Tätigkeit als gewerblich einzustufen ist, unterscheiden sich in allen Ländern.

Allerdings lassen sich gewisse konsistente Parallelen und ein kleinster gemeinsamer Nenner feststellen.

Ihre Krypto-Tätigkeit ist wahrscheinlich als gewerblich einzustufen, wenn

  • ein Großteil Ihres Einkommens daraus erwirtschaftet wird oder

  • Sie keinen anderweitigen Vollzeit-Job haben oder

  • Sie täglich stundenlang mit der Kryptotätigkeit zubringen oder

  • Sie Coins mit der Absicht kaufen, diese später mit Gewinn zu verkaufen

Eine gewerbliche Tätigkeit darf nicht nur gelegentlich betrieben werden. Zudem müssen die vorgenommenen Handlungen auf eine Vielzahl von Geschäften gerichtet sein. Es ist entscheidend, dass wiederholt und regelmäßig Geschäfte getätigt werden und eine entsprechende Absicht zugrunde liegt.

Eines der weiteren Tatbestandsmerkmale für das Vorliegen eines Gewerbes ist die Gewinnerzielungsabsicht, die auch dann noch vorliegt, wenn für einige Zeit Verluste auftreten. Hierbei ist die gewerbliche Tätigkeit von der reinen Liebhaberei zu unterscheiden.

Badges of Trade

 

Eine weit verbreitete Methode von Steuerbehörden weltweit, um zu klären, welche Einkünfte privat und welche gewerblich sind, ist der sogenannten Badges of Trade Test (“Ermittlung gewerblicher Merkmale einer Tätigkeit”).

Wir haben dieses Verfahren auf einer separaten Seite beschrieben.