Kryptosteuern in Estland

Erwägen Sie, den Wohnsitz nach Estland zu verlegen und fragen sich, wie Einkommen aus Kryptowährungen in Estland besteuert werden? Hier erfahren Sie alles zum Thema Kryptowährung Besteuerung in Estland.

Wie bewerten wir die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets in Estland?

 

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Bewertung: Unterirdisch

Jegliche Gewinne und Einkommen aus Kryptowährungen wird besteuert. Privat mit 20% und gewerblich mit 25%. Es gibt günstigere Standorte - auch in Europa.

Perspektive Ausland Podcast

Vor kurzem sprachen wir auf unserem beliebten Podcast zum Thema E-Residency in Estland.

In Estland werden alle Einkünfte aus dem Handel mit Kryptowährungen auf einer ähnlichen Grundlage besteuert, wie Einkommen in traditioneller Währung. Die Besteuerung von Krypto-Transaktionen wird vom Tax and Customs Board (MTA) reguliert und ist in Estland genauso geregelt, wie jede andere unternehmerische Tätigkeit. Das bedeutet, solange der Gewinn nicht ausgeschüttet wird, fällt auch keine Körperschaftsteuer an. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind Kryptowährungen zudem von der Mehrwertsteuer befreit.

Welche Kryptosteuern in Estland gibt es?

Nach Angaben der estnischen Steuer- und Zollbehörden entsteht eine Steuerpflicht in drei Fällen:

  • Durch den Umtausch von Kryptowährungen in eine gängige Währung,

  • Durch den Umtausch von Kryptowährungen in eine andere Kryptowährung,

  • Durch die Verwendung von Kryptowährungen zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen.

Im Falle von Kryptowährungen werden allerdings nur die gewinnbringenden Transaktionen besteuert, wobei das erzielte Einkommen die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis der Kryptowährung ist. Auch beim Umtausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung müssen der Marktpreis und das erzielte Einkommen berechnet werden. Bei der Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährungen, muss stattdessen die Differenz zwischen dem Kaufpreis der erhaltenen Waren oder Dienstleistungen und der verwendeten Kryptowährung, bestimmt werden.

Nur Transaktionen, die einen Gewinn abwerfen, müssen steuerlich gemeldet werden. Wenn sie kostendeckend sind oder gar einen Verlust ergeben, werden sie nicht in der Steuererklärung angegeben. Anders als beispielsweise bei Aktien können Verlustgeschäfte bei Kryptowährungen also nicht steuerlich berücksichtigt werden.

Kryptosteuern für Privatanleger

Privatpersonen müssen zwar für den Handel mit Kryptowährungen keine Mehrwertsteuer zahlen, dafür fällt aber die Einkommensteuer an. Der Einkommensteuersatz für Privatpersonen beträgt immer 20 %.

Gewerblicher Handel mit Kryptowährungen

Wenn eine Firma aktiv mit Kryptowährungen handelt und sie für den schnellen Wiederverkauf erwirbt, können sie steuerlich als Aktien verbucht werden. Besteht das Ziel des Unternehmens jedoch darin, die Kryptos für einen langen Zeitraum zur Wertsteigerung zu halten, müssen sie als Finanzanlagen behandelt werden.

Für den gewerblichen Handel mit Kryptowährungen wird eine Körperschaftsteuer erhoben, welche nur auf die Gewinnausschüttung auf einer 20/80-Basis angewendet wird. Zudem beträgt der Steuersatz für eine Ausschüttung von Dividenden 25 %. Die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Austausch von Kryptowährungen, Geldbörsen oder dem Krypto-Mining kann zudem umsatzsteuerpflichtig sein.

Weitere Steuern für Kryptowährungen in Estland

Der Mehrwertsteuersatz in Estland beträgt 20 %. Unternehmen sind außerdem verpflichtet, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu registrieren, wenn der Umsatz in Estland ab Beginn des Kalenderjahres 40.000 Euro übersteigt. Ein Unternehmen kann die Mehrwertsteuer-Registrierung aber auch schon vor Erreichen dieses Schwellenwerts beantragen. Der Tausch von virtueller Währung gegen herkömmliche Zahlungsmittel ist von der Mehrwertsteuer befreit. Folglich muss eine Privatperson, die mit Kryptowährungen handelt, keine Mehrwertsteuernummer registrieren lassen.

Krypto-Mining in Estland

Eine Person, die sich selbständig mit dem Mining von Kryptowährungen befasst, aber keine Einkommensteuer zahlt, muss ihre Einkünfte als gewerbliche Einkünfte deklarieren und versteuern. Wer stattdessen kontinuierlich oder regelmäßig virtuelle Währungen schürft, muss sich als Einzelunternehmer in das Unternehmensregister eintragen lassen.

Erträge aus dem Mining von Kryptowährungen werden für Steuerzwecke wie Investitionserträge behandelt. Krypto-Mining ist zudem eine von der Mehrwertsteuer befreite Tätigkeit, deren Wert nicht in den steuerpflichtigen Gesamtumsatz eingeht. Da Mining-Aktivitäten von der Mehrwertsteuer befreit sind, können Miner aber auch keine Rückerstattung für die Mehrwertsteuer erhalten, die sie für Mining-Ausgaben wie z. B. Stromkosten gezahlt haben.

Kryptowährungen in der Steuererklärung

Alle Transaktionen mit Kryptowährungen müssen bei der Einkommensteuererklärung für das jeweilige Jahr angegeben werden. Dabei müssen unter anderem Angaben wie das Herkunftsland des Vermögenswerts, der eingetragene Sitz der Börse, die Anschaffungskosten und die Transferkosten angeben werden. Krypto-Vermögenswerte müssen in Estland zudem in einer Weise aufgezeichnet werden, die sicherstellt, dass:

  • Der Inhalt für den Leser des Berichts klar und verständlich ist

  • Die gewählte Bilanzierungsmethode auf der wirtschaftlichen Substanz der Krypto-Vermögenswerte beruht

  • Die Erfassung der Transaktionen mit der Erfassung ähnlicher Transaktionen in den Berichten vergleichbar ist.

Fazit – Steuersituation für Kryptowährungen in Estland

In Estland werden alle Transaktionen mit Kryptowährungen, ähnlich wie in Spanien, versteuert, egal ob es sich dabei um private oder geschäftliche Transaktionen handelt. Auch für das Schürfen von Kryptowährungen in Estland fallen Steuern an und alle Einkünfte müssen dokumentiert und bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Die Kryptosteuern in Estland sind zwar nicht außergewöhnlich hoch (im Vergleich: in Frankreich liegt die Steuerbelastung immer bei mindestens 30 %), dennoch gibt es zahlreiche Länder, auch in Europa, die sich besser für die Steueroptimierung in Bezug auf Kryptowährungen eignen, wie zum Beispiel Malta oder Portugal.

 

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