Kryptosteuern in Malaysia

Erwägen Sie, den Wohnsitz nach Malaysia zu verlegen und fragen sich, wie Einkommen aus Kryptowährungen in Malaysia besteuert werden? Hier erfahren Sie alles zum Thema Kryptowährung Besteuerung in Malaysia.

Wie bewerten wir die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets in Malaysia?

 

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Bewertung: Na ja

Steuerfrei, wenn der Kauf und Verkauf gelegentlich erfolgt. Regelmäßige Aktivitäten werden privat mit bis 30% oder gewerblich mit 24% besteuert.

Singapurs Nachbar Malaysia erhebt ebenfalls keine Steuern auf Krypto-Anlagen von Privatanlegern. Dies liegt vornehmlich daran, dass Kryptowährungen von den malaysischen Behörden weder als Kapitalvermögen noch als gesetzliches Zahlungsmittel angesehen werden. Dennoch müssen Privatanleger einiges beachten, um Steuerausgaben zu entgehen.

Privater Handel mit Kryptowährungen

Krypto-Transaktionen sind für Privatanleger steuerfrei. Dies ist jedoch mit einem Vorbehalt verbunden: Das malaysische Inland Revenue Board (LHDN) schreibt vor, dass Krypto-Transaktionen nur dann von der Steuer befreit sind, wenn sie nicht regelmäßig oder wiederholt stattfinden. Tageshändler müssen demnach ihre Einnahmen in Malaysia versteuern. Kryptohändler müssen ihre Einkünfte deklarieren, indem sie Form B einreichen (für Personen mit Geschäftseinkünften).

Geschäftlicher Handel mit Kryptowährungen

In ähnlicher Weise werden Unternehmen besteuert, die am Kryptohandel beteiligt sind und der Gewinn- bzw. Einkommensteuer unterliegen. Dies geschieht unabhängig davon, ob die Gewinne in Krypto- oder Fiat-Währungen erzielt werden. Nach Angaben des Inland Revenue Board of Malaysia müssen Investoren, die an Börsen für digitale Vermögenswerte Handel betreiben, ihre Gewinne in der jährlichen Einkommensteuer angeben. Das LHDN verweist hierzu auf Abschnitt 3 des Einkommensteuergesetzes von 1967. Über digitale Plattformen erzieltes Einkommen wird ähnlich behandelt wie Einkommen, das aus traditionellen Unternehmensgewinnen erwirtschaftet wird.

Krypto-Mining in Malaysia

Gewinne, die von Unternehmen durch Krypto-Mining oder Krypto-Staking erzielt und mit Geld gehandelt werden, müssen ebenfalls versteuert werden. Jedoch fällt auch hier keine Kapitalertragsteuer an. Auch hier werden langfristige Investitionen in Kryptowährungen nicht besteuert.

Fazit – Steuervorteile mit Vorbehalten

Malaysia kann für bereits ansässige Privatanleger eine Reihe von Vorteilen bieten, wenn der Handel nicht regelmäßig und wiederholt stattfindet. Für Händler, die regelmäßig an Transaktionen beteiligt sind, gibt es dagegen bessere Ausweichmöglichkeiten, da der Handel mit Kryptowährungen in Malaysia sehr schnell als gewerblich eingestuft werden kann. Daher lohnt sich der Handel mit Kryptowährungen nur für diejenigen Anleger, die bereits in Malaysia ansässig sind und nicht regelmäßig und wiederholt im Kryptohandel tätig sind.

 

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