Kryptosteuern in Schweden

Erwägen Sie, den Wohnsitz nach Schweden zu verlegen und fragen sich, wie Einkommen aus Kryptowährungen in Schweden besteuert werden? Hier erfahren Sie alles zum Thema Kryptowährung Besteuerung in Schweden.

Wie bewerten wir die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets in Schweden?

 

Bewertung:

20,6% für gewerblichen Handel oder Mining sowie 30% Kapital-Einkommensteuer für Privatpersonen. Es gibt viel attraktivere Länder in Europa.

Schweden hat seine Position im Rennen um digitales Zentralbankgeld (CBDC) weiter ausgebaut, nachdem es die erste Testphase für die vorgeschlagene Währung „E-Krone“ abgeschlossen hat. In einem der fortschrittlichsten Krypto-Projekte einer großen Volkswirtschaft zieht die schwedische Zentralbank jetzt weitere Banken hinzu, um zu testen, wie die digitale Währung in der Praxis funktionieren könnte.

Wie werden Kryptowährungen in Schweden versteuert?

Es gibt keine schwedische Steuergesetzgebung, die die Besteuerung von Krypto-Vermögenswerten speziell regelt. Krypto-Vermögenswerte werden nach schwedischem Einkommensteuergesetz besteuert, was einige Fragen zur Klassifizierung von Krypto-Vermögenswerten für Steuerzwecke aufwirft.

Die steuerliche Behandlung des Bitcoins wurde 2018 vom schwedischen Obersten Verwaltungsgericht (SAC) beurteilt (SAC 2018 Ref. 72). Das Gericht stellte fest, dass Bitcoins aus steuerlicher Sicht nicht mit einer ausländischen Währung zu vergleichen sind, da diese nicht von einer nationalen Bank ausgegeben werden und nicht als zugelassenes Zahlungsmittel gelten.

Bitcoin wurde als „sonstiger Vermögenswert“ bewertet, der nach den allgemeinen Regeln für Veräußerungsgewinne zu versteuern ist. Als Ergebnis gilt die allgemeine Regel, dass Bitcoins (und andere Arten von Krypto-Assets) als Kapitalvermögen besteuert werden.

Veräußerungsgewinne werden für jeden Verkauf oder jede Übertragung berechnet. Der Verkaufspreis wird um den Kaufpreis und eventuelle andere Kosten reduziert. Erfahren Sie hier mehr zu Kryptowährungen und Steuererklärung.

Privater Handel mit Kryptowährungen

Schwedische Privatpersonen können bei bestimmten Krypto-Transaktionen steuerpflichtig werden. Zu diesen Transaktionen gehören insbesondere die Folgenden:

  • Der Verkauf eines Krypto-Assets

  • Der Austausch eines Krypto-Assets gegen eine andere Art von Krypto-Asset

  • Der Austausch eines Krypto-Assets gegen eine Fiatwährung

  • Die Verwendung eines Krypto-Assets zur Zahlung eines Produkts oder einer Dienstleistung

  • Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne werden in der Regel pauschal mit 30 % besteuert

Geschäftlicher Handel mit Kryptowährungen

Der Kapitalgewinn/-verlust ist als Geschäftseinkommen steuerpflichtig oder abzugsfähig, wenn es in einem Unternehmen gehalten wird oder gilt als Kapitaleinkommen, wenn es von einer natürlichen Person gehalten wird. Die anwendbaren Steuersätze betragen hierbei 20,6 % (Geschäftseinkommen) bzw. 30 % (Kapitaleinkommen, wenn es von einer natürlichen Person gehalten wird).

Krypto-Mining in Schweden

Wenn Sie als Einzelperson Mining betreiben, werden die Erlöse als Einkommen aus einem Hobby eingestuft. Daher sind Sie verpflichtet, Einkommensteuer auf Mining-Erlöse zu erklären und zu zahlen. Dies wird als Wert der Erlöse in lokaler Währung an dem Tag berechnet, an dem Sie die Währung erhalten haben. Sobald Sie die Kryptowährung in der Zukunft verkaufen, müssen Sie Kapitalertragssteuern zahlen.

Fazit – fortschrittliche Bestimmungen bei hohen Steuersätzen

Die schwedische Regierung gilt als äußerst progressiv, wenn es um die Einführung von staatlich regulierten Kryptowährungen geht. Jedoch fällt die Steuerlast sowohl für Privatanleger als auch Unternehmen relativ hoch aus, sodass Schweden nur begrenzt als Standort für Kryptowährungen zu empfehlen ist. Wir empfehlen, sich nach Alternativen umzusehen, wie beispielsweise das Steuerparadies Malta.

 

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