Kryptosteuern in Slowakei

Erwägen Sie, den Wohnsitz nach Slowakei zu verlegen und fragen sich, wie Einkommen aus Kryptowährungen in Slowakei besteuert werden? Hier erfahren Sie alles zum Thema Kryptowährung Besteuerung in Slowakei.

Wie bewerten wir die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets in Slowakei?

 

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Bewertung: Unterirdisch

19-25% Einkommensteuern bei jeglichen privaten Krypto-Aktivitäten und 25% Körperschaftsteuer für gewerblichen Handel gelten hier. Es gibt viel günstigere Standorte in Europa.

Im März 2018 veröffentlichte das slowakische Finanzministerium eine methodische Richtlinie zur Klärung der Besteuerung virtueller Währungen. Darüber hinaus setzen sich Politiker des Landes für eine globale Lösung in Bezug auf die Regulierung ein, da die Slowakei zusammen mit vielen anderen Ländern vor dem Problem steht, keine Vorschriften oder Verpflichtungen außerhalb des Landes erlassen zu können.

Wie werden Kryptowährungen in der Slowakei versteuert?

Währungen, die nicht unter den Begriff „Fiatwährungen“ fallen, sind in der slowakischen Gesetzgebung überhaupt nicht geregelt. Der Umgang mit Umtausch, Schürfen und anderen Tätigkeiten bzgl. Kryptowährungen kann derzeit nicht aus dem bestehenden Gesetz abgeleitet werden.

Die Slowakei wendet die aktualisierten europäischen Vorschriften für digitale Geschäfte an, wonach:

  • Nutzer von Kryptowährungsbörsen und Börsendienstleistern identifikationspflichtig sind;

  • Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden auf Informationen im Zusammenhang mit Kryptowährungen, einschließlich Konten, zugreifen dürfen.

  • Um Lizenzen für Kryptowährungen zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass das Unternehmen die Anforderungen der AML-/KYC-Gesetzgebung erfüllt, Kundeninformationen schützt, etc.

Privater Handel mit Kryptowährungen

Für Privatpersonen sind Gewinne aus Kryptowährungen steuerpflichtig. So werden Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen in der persönlichen Einkommensteuererklärung unter „Sonstige Einkünfte“ aufgeführt. Für sonstige Einkünfte gelten Steuersätze von entweder 19 % oder 25 %. Wobei ersteres bei einem Gesamteinkommen unter 35.022,31€ gilt und letzteres, wenn das Gesamteinkommen darüber liegt.

Geschäftlicher Handel mit Kryptowährungen

Virtuelle Währungen werden in einem geschäftlichen Kontext als finanzielle Vermögenswerte definiert. Genau genommen handelt es sich bei Kryptowährungen aus buchhalterischer Sicht um kurzfristige Finanzanlagen außer Bargeld. Verluste können daher nicht übertragen werden. Die Vermögenswerte werden zum Zeitpunkt der Transaktion mit dem Marktwert bemessen.

Dienstleistungen in Verbindung mit Krypto-Assets sind derzeit keine regulierte Tätigkeit in der Slowakei. Daher benötigen auch Dienstleister, die im Bereich digitale Währungen tätig sind, keinerlei behördliche Genehmigung oder Lizenz von der Nationalbank der Slowakei.

Jedoch müssen auch hier die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Eröffnung eines Geschäfts eingehalten werden. Um eine Krypto-Börse zu eröffnen, die auf eine Arbeit in der EU und international abzielt, ist es notwendig, ein slowakisches Unternehmen mit einem „physischen“ Büro und Personal zu registrieren (dies ist eine europäische Anforderung).

Strukturen ähnlich einer LLC und offene Aktiengesellschaften stehen auch Nichtansässigen zur Verfügung. Die erste Möglichkeit zur Gründung kann bereits ab einem Stammkapital (ab 5.000 Euro) durch natürliche Personen und Organisationen vollzogen werden. Nach Erhalt der Registrierungsbescheinigungen müssen die Anforderungen der europäischen Regulierungsbehörden erfüllt werden, die Lizenzen für Kryptowährungen ausstellen.

Krypto-Mining in der Slowakei

Durch Mining generierte Währungen werden bis zum Veräußerungsdatum bilanzextern oder in Hilfsbüchern ausgewiesen. Am Tag der Durchführung wird der derzeitige Marktwert angesetzt. Vermögenswerte (außer Bargeld), die durch Kryptowährungen erworben werden, werden zum Zeitpunkt der Bilanzierung mit dem Marktwert der virtuellen Währung bemessen. Die Bewertungsgrundlage ist hierbei der Eingangspreis des Vermögenswerts. Das gleiche Verfahren gilt für die Bewertung einer virtuellen Währung, die für eine andere virtuelle Währung erworben wurde.

Fazit – kein EU-Steuerparadies

Die Slowakei stellt für Privatanleger kein Steuerparadies dar, da je nach Ertrag Steuersätze von 19 % oder 25 % gelten. Auch wenn die slowakischen Gesetze in Bezug auf Kryptowährungen Unternehmern viel Freiraum gewähren, müssen dennoch die Anforderungen auf EU-Ebene erfüllt werden, um Lizenzen für den Handel mit Kryptowährungen zu erhalten. Erfahren Sie hier mehr darüber, was Sie bei Kryptowährungen und Steuererklärung beachten müssen.

 

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