Kryptosteuern in Uruguay

Erwägen Sie, den Wohnsitz nach Uruguay zu verlegen und fragen sich, wie Einkommen aus Kryptowährungen in Uruguay besteuert werden? Hier erfahren Sie alles zum Thema Kryptowährung Besteuerung in Uruguay.

Wie bewerten wir die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets in Uruguay?

 

😊

Bewertung: Gut

Auslandseinkommen einschließlich Krypto-Trading im Ausland ist steuerfrei, wenn ein Bogen um inländische Währungen / Anbieter gemacht wird.

Kryptosteuern in Uruguay: Alle wichtigen Informationen im Überblick

In Uruguay – der „Schweiz Südamerikas“ werden Kryptowährungen als immaterielle digitale Vermögenswerte angesehen und steuerlich auch so behandelt. 

Grundsätzlich hat sich Uruguay aber noch nicht endgültig entschieden, wie man mit Kryptowährungen umgehen will. Die Benutzung und der Besitz von Kryptowährungen ist gemäß einer Mitteilung der Zentralbank einerseits legal, andererseits aber gibt es noch keine klaren Regeln oder rechtlichen Schutz. 

Ein eingebrachter Gesetzesentwurf, der die Nutzung von Kryptowährungen als Zahlungsmittel im Uruguay regulieren sollte, wurde im Parlament diskutiert, aber nicht darüber entschieden. 

Einerseits gilt, dass jegliche inländischen Einnahmen, ob Einkünfte aus Arbeitsleistungen, Unternehmensgewinne, Mieteinkünfte, Beteiligungen oder Kapitalerträge, mit 25% versteuert werden und es keine Freibeträge gibt. Finanzbehörden haben übrigens in Uruguay keinen Zugriff auf Bankinformationen.

Andererseits sind Auslandseinkommen steuerfrei. Solange man also seinen Wohnsitz in Uruguay hat, aber der Handel von Kryptowährungen im Ausland erfolgt, wird dies nicht besteuert. 

Die Mehrwertsteuer beträgt 22% außer für einige Güter des Primärbedarfs und einige Dienstleistungen, welche mit 10% MwSt. besteuert werden. Eine besondere Steuer gibt es für von ausländischen Firmen erbrachte Consulting-Leistungen. 

Diese Kryptosteuern müssen in Uruguay gezahlt werden

Weder Auslandseinkünfte, noch ausländisches Vermögen werden besteuert. Findet der Handel mit Kryptowährungen also im Ausland statt, fällt keine Steuer an. 

Will man die ansonsten gültige Steuer von 25% auf jegliche Einkünfte im Inland vermeiden, sollte also weder der Handel noch die Verwaltung von Kryptowährungen bei inländischen Anbietern erfolgen. 

Im Parlament wird aktuell noch kontrovers diskutiert. Es besteht einerseits Konsens darüber, gesetzliche Regelungen und Klarheit zu schaffen, andererseits aber Uneinigkeit, wie weit man dabei geht, die Nutzung attraktiv zu machen oder sogar zu fördern. 

Die Fintech-Kammer (Cámara Uruguaya de Fintech) wurde gebeten, gemeinsam mit Unternehmen, Rechtsanwälten und Vertretern der Regierung einen Entwurf für eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten. 

Privater Handel mit Kryptowährungen

Findet der Handel im Ausland statt und werden die Kryptowährungen im Ausland (also bei einem ausländischen Wallet-Anbieter)  gehalten, fallen keinen Steuern an, da Auslandseinkünfte und Auslandsvermögen von natürlichen Personen nicht besteuert wird. 

Würde der Handel im Inland erfolgen, würde eine Steuer von 25% anfallen, da jegliche Einnahmen, ob Einkünfte aus Arbeitsleistungen, Unternehmensgewinne, Mieteinkünfte, Beteiligungen oder Kapitalerträge, mit 25% versteuert werden.

Würde man einen inländischen Wallet-Anbieter nutzen und seine Bitcoin im Land verwalten, würde theoretisch eine Vermögensteuer anfallen. Dieser wäre jedoch sehr niedrig und würde aktuell für natürliche Personen zwischen 0,7 % bis 2,5 % liegen, allerdings erst oberhalb des aktuellen Freibetrages von ca. US$138.000.

Geschäftlicher Handel mit Kryptowährungen

In Uruguay ansässige Unternehmen, profitieren von dem Vorteil, keine Steuern auf Erträge und Vermögen im Ausland zu zahlen. 

Würde ein Unternehmen Kryptowährungen innerhalb der Landesgrenzen bei einem Dienstleister handeln, würden Erträge in den Gewinn des Unternehmens einfließen, der mit 25% Gewerbesteuer besteuert wird. Würde für die Aufbewahrung von Kryptowährungen ein lokaler Dienstleister genutzt, würde ein Unternehmen 1,5 % Vermögensteuer zahlen.

Da es ja bereits lokale Dienstleister und auch lokale Kryptowährungen gibt, ist das durchaus beachtenswert. 

Krypto-Mining in Uruguay

Aktuell gibt es keine Regulierung. Es wurde durch Vertreter der Regierungspartei ein Gesetzesentwurf erarbeitet, der Mining regulieren will. Demnach sollen Miner zwar keine spezielle Lizenz erwerben müssen, jedoch soll eine Genehmigung und Registrierung durch das Ministerium für Industrie, Energie und Bergbau erfolgen. 

Es gibt lokale professionelle Unternehmen, die Dienstleistungen rund um das Mining und Staking anbieten. (Beispielsweise das Unternehmen Blockchain-Mining).

Geldwäschebekämpfung

Uruguay ist der OECD beigetreten und hat sich verpflichtet, alle daraus resultierenden Leitlinien umzusetzen. Das Bankgeheimnis wird dennoch im Vergleich zu anderen Ländern noch sehr hochgehalten. Beispielsweise haben Behörden, das Finanzamt eingeschlossen, keine Kontoeinsicht. Nur ein Richter, zum Beispiel in einem Strafverfahren, kann Kontoeinsicht verlangen. 

Die Zukunft von Kryptowährungen in Uruguay

Im Januar 2022 wurde der erste Krypto ATM in der Küstenstadt Punta del Este von den beiden lokalen Krypto-Unternehmen URUBit und inBierto aufgestellt welche auch eigene Kryptowährungen anbieten (FRT und URUB). 

Immerhin sei das Projekt zu 100% von der Regierung finanziert worden. 

Uruguays Fintechkammer (Cámara Uruguaya de Fintech) ist ebenfalls ein staatliches Förderprogramm für die Fintechbranche und soll Unternehmen auf diesem Gebiet fördern. 

Fazit – Kryptosteuern in Uruguay

Die aktuelle Gesetzgebung ermöglicht Gewinne aus Kryptohandel zu vereinnahmen ohne, dass diese besteuert werden, vorausgesetzt der Handel und die Aufbewahrung erfolgt im Ausland.

Auch Vermögensteuer für Vermögen im Ausland fällt nicht an, wenn man in Uruguay wohnt. 

Wer also mit Kryptohandel Einkommen erzielt und in Uruguay seinen steuerlichen Wohnsitz hat, muss solches Einkommen nicht versteuern. Dies gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen. Auch das Mining wird momentan noch nicht reguliert. 

Allerdings stehen noch Regierungsentscheidungen für eine Regulierung und Gesetzgebung aus und die aktuelle steuerliche Situation könnte sich ändern. Daher sollte man nicht nur wegen der Suche eines steuergünstigen Wohnsitzes für Kryptoinvestitionen und Handel nach Uruguay ziehen – es sei denn, man hat noch andere Gründe. Immerhin findet man auf unseren Seiten ja noch einige weitere gute Wohnsitzstaaten in Europa, in denen man steuerfrei Kryptoeinkommen haben kann, wie zum Beispiel Portugal oder sogar die Schweiz. Erfahren Sie hier mehr zu Neue Krypto Steuern in den USA: US-Regierung spart 30 Mrd. Dollar.

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